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   BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84   

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BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84 (https://dejure.org/1985,1112)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1985 - 2 AZR 317/84 (https://dejure.org/1985,1112)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 (https://dejure.org/1985,1112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit eines Auflösungsvertrages - Definition des Begriffs "Auflösungsvertrag" - Schriftformerfordernis eines Widerrufsverzichts - Vertragsurkunde als Ausgleichsquittung - Erklärung des Arbeitgebers, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 25
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Vielmehr müssen, ebenso wie bei der Verdachtskündigung (vgl. dazu BAG 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG, zu II 5 der Gründe) auch bei der Beantwortung der Frage, ob ein verständiger Arbeitgeber die Kündigung ernsthaft erwogen hätte, die - z.B. erst im Prozeß gewonnenen - Ergebnisse weiterer Ermittlungen berücksichtigt werden, die ein verständiger Arbeitgeber zur Aufklärung des Sachverhalts angestellt hätte.

    Entscheidend sei, ob neue Tatsachen festgestellt worden seien, die möglicherweise das Gewicht des gegen den Arbeitnehmer erhobenen Vorwurfs mindern könnten (vgl. BAG 27, 113, aaO).

    Anders als in dem dem Urteil BAG 27, 113 zugrunde liegenden Fall hat der Kläger auch außer der Urteilsabschrift keine weiteren Unterlagen aus dem Strafverfahren vorgelegt, aus denen sich solche Feststellungen ergeben.

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Soweit in solchen Fällen, insbesondere bei Auflösungsverträgen, nach Ausspruch einer Kündigung von einem "Verzicht" auf Kündigungsschutz gesprochen wird, geht es nicht um einen Verzicht im rechtstechnischen Sinn, sondern um einen Verzicht nach dem Sprachgebrauch der Arbeitsrechtspraxis (vgl. Urteil des Siebten Senats vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; Urteile des erkennenden Senats vom 3. Mai 1979, BAG 32, 6, 11 = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969, zu II 2 b der Gründe, sowie vom 10. Mai 1984 - 2 AZR 112/83 -, zu 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; Herschel, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 4 KSchG 1969; Bernert, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 4 KSchG 1969).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 3. Mai 1979 (aaO) klargestellt hat, stellen solche Erklärungen des Arbeitnehmers in einer Ausgleichsquittung, soweit sie Kündigungsschutzrechte betreffen, je nach Lage des Falles einen Auflösungsvertrag, einen Vergleich, einen Klageverzichtsvertrag oder ein vertragliches Klagerücknahmeversprechen dar.

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Das Berufungsgericht ist bei der rechtlichen Beurteilung von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitnehmer wegen Drohung mit einer Entlassung durch den Arbeitgeber aufgestellt hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB sowie das Senatsurteil vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - n.v.).

    Das Revisionsgericht kann daher nur prüfen, ob der Tatsachenrichter ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Falles berücksichtigt hat (BAG 32, 194).

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Vielmehr müssen, ebenso wie bei der Verdachtskündigung (vgl. dazu BAG 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG, zu II 5 der Gründe) auch bei der Beantwortung der Frage, ob ein verständiger Arbeitgeber die Kündigung ernsthaft erwogen hätte, die - z.B. erst im Prozeß gewonnenen - Ergebnisse weiterer Ermittlungen berücksichtigt werden, die ein verständiger Arbeitgeber zur Aufklärung des Sachverhalts angestellt hätte.
  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Soweit in solchen Fällen, insbesondere bei Auflösungsverträgen, nach Ausspruch einer Kündigung von einem "Verzicht" auf Kündigungsschutz gesprochen wird, geht es nicht um einen Verzicht im rechtstechnischen Sinn, sondern um einen Verzicht nach dem Sprachgebrauch der Arbeitsrechtspraxis (vgl. Urteil des Siebten Senats vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; Urteile des erkennenden Senats vom 3. Mai 1979, BAG 32, 6, 11 = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969, zu II 2 b der Gründe, sowie vom 10. Mai 1984 - 2 AZR 112/83 -, zu 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; Herschel, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 4 KSchG 1969; Bernert, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ist anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff des Auflösungsvertrages auch in diesem üblichen Sinne verwenden wollten (vgl. BAG Urteile vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, sowie vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ist anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff des Auflösungsvertrages auch in diesem üblichen Sinne verwenden wollten (vgl. BAG Urteile vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, sowie vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Das Berufungsgericht ist bei der rechtlichen Beurteilung von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitnehmer wegen Drohung mit einer Entlassung durch den Arbeitgeber aufgestellt hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB sowie das Senatsurteil vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - n.v.).
  • BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56

    Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Dies hat der Senat in dem Urteil vom 4. November 1957 - 2 AZR 57/56 - (AP Nr. 39 zu § 1 KSchG) damit begründet, wenn man in solchen Fällen nur eine außerordentliche fristlose Kündigung zulassen wollte, so würde dies zu dem unerträglichen Ergebnis führen, daß der Arbeitgeber für ein Entgegenkommen, nur fristgemäß zu kündigen, bestraft würde.
  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Das Berufungsgericht ist bei der rechtlichen Beurteilung von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitnehmer wegen Drohung mit einer Entlassung durch den Arbeitgeber aufgestellt hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB sowie das Senatsurteil vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - n.v.).
  • BAG, 10.05.1984 - 2 AZR 112/83
  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Es ist daher nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie tatsächlich vorgenommen worden wäre, nach der objektiven Rechtslage wirksam gewesen wäre (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - zu III 1 der Gründe; vgl. schon BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Die wortgleichen Vorgängervorschriften des § 11 Abs. 10 MTV in § 9 Abs. 9 des Manteltarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1980 sowie in § 10 Abs. 9 des Manteltarifvertrags vom 6. Juli 1989 hat das Bundesarbeitsgericht dahin ausgelegt, dass damit den Parteien eines Auflösungsvertrags das verzichtbare Recht eingeräumt werden sollte, den Vertrag innerhalb einer Frist von drei Werktagen zu widerrufen (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - zu I 1 der Gründe; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - zu II 7 a der Gründe, BAGE 74, 281) .

    Das Widerrufsrecht nach § 11 Abs. 10 MTV schiebt das endgültige Zustandekommen des Vertrags bis zum Ablauf der Bedenkzeit hinaus (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - zu I 1 der Gründe für die wortgleiche Vorgängervorschrift in § 9 Abs. 9 MTV) .

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auch in der Ankündigung einer ordentlichen Kündigung liegt eine Drohung i.S. des § 123 Abs. 1 BGB, denn auch die ordentliche Kündigung bringt stets für den Arbeitnehmer Nachteile mit sich(Senatsurteil vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 und 3 der Gründe).

    Das hat der Senat bereits in seinemUrteil vom 24. Januar 1985 (- 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) zu einem Vorläufer des hier anwendbaren Tarifvertrages entschieden.

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Rechtsprechung
   BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82   

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BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82 (https://dejure.org/1985,1657)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1985 - 6 AZR 565/82 (https://dejure.org/1985,1657)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 (https://dejure.org/1985,1657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 25
  • BB 1985, 2175
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 05.09.1972 - 3 AZR 212/69

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Prozeßrüge - Internationale Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Dabei schließen jedoch § 73 Abs. 2 ArbGG und ebenso § 549 Abs. 2 ZPO lediglich die Überprüfung der örtlichen (und sachlichen) Zuständigkeit aus (BGHZ (GS) 44, 46; BGH Urteil vom 13. Juni 1978 - VI ZR 189/77 -, AP Nr. 9 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 128/74 -, AP Nr. 12 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht), während die Internationale Zuständigkeit von Amts wegen zu prüfen ist (BAG 24, 411, 417; 27, 99, 102 sowie Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juli 1981 - BAG 35, 370 -, AP Nr. 5 zu § 56 ZA Nato-Truppenstatut, m.w.N.).

    Bei einem Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung können die Parteien vereinbaren, welches materielle Recht auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll, sofern das Arbeitsverhältnis in einer sachlichen Beziehung zum Bereich des gewählten Rechts steht (BAG 24, 411; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 -, AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; vgl. Raape/Sturm, Internationales Privatrecht, Band I, 6. Aufl. 1977, § 7 I 3, § 18 IV 3).

  • BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65

    Tagesabgrenzung - Fristabgrenzung - Urlaubsanspruch - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Da er in der ersten Hälfte des Kalenderjahres nach erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis wieder ausgeschieden ist (vgl. BAG 18, 345, 348), stehen ihm nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG weitere drei Zwölftel des Jahresurlaubs = 4,5 Werktage zu.
  • BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Die Zivilprozeßordnung regelt die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht als selbständige Prozeßvoraussetzung, sondern nur mittelbar durch stillschweigende Verweisung auf die Vorschriften über den Gerichtsstand (BAG Urteile vom 18. Juni 1971 - 5 AZR 13/71 -, AP Nr. 5 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 -, AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 128/74

    Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit, Rechtswahl, Revisibilität

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Dabei schließen jedoch § 73 Abs. 2 ArbGG und ebenso § 549 Abs. 2 ZPO lediglich die Überprüfung der örtlichen (und sachlichen) Zuständigkeit aus (BGHZ (GS) 44, 46; BGH Urteil vom 13. Juni 1978 - VI ZR 189/77 -, AP Nr. 9 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 128/74 -, AP Nr. 12 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht), während die Internationale Zuständigkeit von Amts wegen zu prüfen ist (BAG 24, 411, 417; 27, 99, 102 sowie Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juli 1981 - BAG 35, 370 -, AP Nr. 5 zu § 56 ZA Nato-Truppenstatut, m.w.N.).
  • BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77

    Vereinbarung der Geltung ausländischen Rechts in Arbeitsvertrages mit

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Bei einem Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung können die Parteien vereinbaren, welches materielle Recht auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll, sofern das Arbeitsverhältnis in einer sachlichen Beziehung zum Bereich des gewählten Rechts steht (BAG 24, 411; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 -, AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; vgl. Raape/Sturm, Internationales Privatrecht, Band I, 6. Aufl. 1977, § 7 I 3, § 18 IV 3).
  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Dabei schließen jedoch § 73 Abs. 2 ArbGG und ebenso § 549 Abs. 2 ZPO lediglich die Überprüfung der örtlichen (und sachlichen) Zuständigkeit aus (BGHZ (GS) 44, 46; BGH Urteil vom 13. Juni 1978 - VI ZR 189/77 -, AP Nr. 9 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 128/74 -, AP Nr. 12 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht), während die Internationale Zuständigkeit von Amts wegen zu prüfen ist (BAG 24, 411, 417; 27, 99, 102 sowie Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juli 1981 - BAG 35, 370 -, AP Nr. 5 zu § 56 ZA Nato-Truppenstatut, m.w.N.).
  • BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71

    Betriebliche Übung - Normative Wirkung - Einzelarbeitsverhältnis - Auslegung

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Das Revisionsgericht ist berechtigt, die Nachprüfung der Auslegung solcher typischen Vertragsklauseln frei vorzunehmen und kann die Klausel ggf. selbst auslegen (BAG Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 -, AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 27.08.1964 - 5 AZR 364/63

    Parteiwille - Arbeitsort - Sitz des Arbeitgebers - Bundesmanteltarifvertrag für

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Damit haben die Parteien von der nach deutschem internationalen Privatrecht grundsätzlich eröffneten Möglichkeit der Rechtswahl Gebrauch gemacht (vgl. BAG 16, 215, 222 und 27, 99, 103).
  • BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71

    Internationale Zuständigkeit - Angerufenes Arbeitsgericht - Berufungsinstanz -

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Die Zivilprozeßordnung regelt die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht als selbständige Prozeßvoraussetzung, sondern nur mittelbar durch stillschweigende Verweisung auf die Vorschriften über den Gerichtsstand (BAG Urteile vom 18. Juni 1971 - 5 AZR 13/71 -, AP Nr. 5 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 -, AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO).
  • BGH, 13.06.1978 - VI ZR 189/77

    Überprüfung der Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit deutscher und ausländischer

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
    Dabei schließen jedoch § 73 Abs. 2 ArbGG und ebenso § 549 Abs. 2 ZPO lediglich die Überprüfung der örtlichen (und sachlichen) Zuständigkeit aus (BGHZ (GS) 44, 46; BGH Urteil vom 13. Juni 1978 - VI ZR 189/77 -, AP Nr. 9 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; BAG Urteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 128/74 -, AP Nr. 12 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht), während die Internationale Zuständigkeit von Amts wegen zu prüfen ist (BAG 24, 411, 417; 27, 99, 102 sowie Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juli 1981 - BAG 35, 370 -, AP Nr. 5 zu § 56 ZA Nato-Truppenstatut, m.w.N.).
  • BAG, 15.12.1956 - 2 AZR 364/56

    Arbeitsvertrag: Auslegung eines von der Industrie- und Handelkammer

  • BAG, 30.09.1958 - 2 AZR 356/56

    Typische Wettbewerbsklausel - Uneingeschränkt revisible Vertragsklausel -

  • BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82

    Urlaubsentgelt bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen

    Zwar ist davon auszugehen, daß Tarifverträge im Zweifel an den Grundsätzen des allgemeinen Urlaubsrechts festhalten und diese nicht zu Lasten der Arbeitnehmer abändern wollen (BAG 22, 436, 438 = AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 -, AP Nr. 13 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    Für den darüberhinausgehenden Urlaub können auch die Arbeitsvertragsparteien eine dem Arbeitnehmer ungünstigere Berechnungsweise des Urlaubsentgelts vereinbaren (BAGE 61, 1, 6 [BAG 12.01.1989 - 8 AZR 404/87] = AP Nr. 13 zu § 47 BAT, zu III der Gründe; Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 623/97

    Urlaubsentgelt eines Lizenzfußballspielers

    c) Die von der Beklagten nach Abstimmung mit dem Spielerrat für alle Lizenzfußballspieler gleichlautend abgeschlossenen Vereinbarungen unterliegen uneingeschränkt der revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    Nach § 1, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG sind einzelvertragliche Vereinbarungen unwirksam, sofern durch sie das während des gesetzlichen Mindesturlaubs zu zahlende Entgelt gemindert wird (vgl. BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2007 - 9 Sa 1637/05

    fristlose Kündigung, Wettbewerbsverbot

    Da die Beklagte ihren Sitz in O. hat und eine abweichende zwischenstaatliche Vereinbarung nicht ersichtlich ist, ergibt sich im vorliegenden Rechtsstreit die internationale Zuständigkeit aus §§ 12, 17 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.1985, AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83

    Anwendbarkeit des Bundesurlaubsgesetzes und des Lohnfortzahlungsgesetzes bei

    Hierbei handelt es sich um eine sog. typische Vertragsklausel, weil sie in einem Formularvertrag enthalten ist, den die Beklagte für eine größere Zahl gleichartiger Rechtsverhältnisse verwendet (vgl. BAG Urteile vom 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP Nr. 4 zu § 549 ZPO; vom 30. September 1958 - 2 AZR 356/56 - AP Nr. 7 zu § 550 ZPO und BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    Im übrigen folgt der Senat den Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung der gleichlautenden Vertragsbestimmungen im Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 -, aaO, und nimmt auf diese Bezug.

    Da der Kläger die Urlaubsvergütung für einen Urlaub begehrt, der den gesetzlichen Mindesturlaub nicht erreicht, konnten die Parteien nach § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG keine von § 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG zu Lasten des Klägers abweichende Vereinbarung treffen (vgl. dazu BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - aaO).

  • BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 624/97

    Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

    b) Die von der Beklagten nach Abstimmung mit dem Spielerrat für alle Lizenzfußballspieler gleichlautend abgeschlossenen Vereinbarungen unterliegen uneingeschränkt der revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    Nach § 1, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG sind einzelvertragliche Vereinbarungen unwirksam, sofern durch sie das während des gesetzlichen Mindesturlaubs zu zahlende Entgelt gemindert wird (vgl. BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 229/92

    Berechnung des Urlaubsentgelts von Berufsfußballern - Berücksichtigung von

    Für den darüber hinausgehenden Urlaub können auch die Arbeitsvertragsparteien eine dem Arbeitnehmer ungünstigere Berechnungsweise des Urlaubsentgelts vereinbaren (Senatsurteil vom 24. November 1992, a.a.O.; BAGE 61, 1 [BAG 12.01.1989 - 8 AZR 404/87] = AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    Der Anspruch auf Urlaubsentgelt ist einzelvertraglich unabdingbar (BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

  • LAG Hessen, 06.04.1987 - 11 Sa 873/86

    Anspruch auf Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub

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